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Aktuelles

Forschungszulage – steuerliche F&E-Förderung

Ab dem 01.01.2020 können deutsche Unternehmen die „Forschungszulage“ (steuerliche F&E-Förderung) nutzen. Sie können hierbei für innovative Produkt- oder Verfahrensentwicklungen eine Steuergutschrift bzw. Steuererstattung (falls in dem betreffenden Wirtschaftsjahr keine Steuern entrichtet wurden) erhalten. Diese beträgt 25% Ihrer projektbezogenen F&E-Personalaufwendungen und 15% der Kosten für externe Entwicklungsaufträge.

Der für eine Förderung erforderliche Innovationsgrad ist im Vergleich zu anderen Programmen (z.B. ZIM) geringer, d.h. es reicht aus, wenn „experimentelle Entwicklung“ betrieben wird.

Die Forschungszulage ist außerdem das einzige Förderprogramm, das auch rückwirkend beantragt werden kann!

Hören Sie unseren Podcast, in dem wir die wichtigsten Voraussetzungen und Förderkonditionen der Forschungszulage vorstellen.